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Gesetzeswerk

In Uncategorized am Juni 4, 2009 um 5:59 pm

Zu den Ergänzungsleistungen besteht ein eigenes Gesetzeswerk:

Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV vom 6. Oktober 2006 (ELG)

Bundesrätliche Verordnung vom 15. Januar 1971 (ELV)

Die gesetzlichen Bestimmungen über die kantonalen Beihilfen befinden sich im
- ZLG (Gesetz über die Zusatzleistungen zur AHV/IV) sowie in der
- ZLV (Zusatzleistungsverordnung vom 5. März 2008).

Quelle:http://www.zl-fachverband.ch/was-sind-zusatzleistungen/einleitung/index.html

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