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Heftige AHV/IV Geschichte

In Uncategorized am Juni 21, 2010 um 6:35 pm

http://www.ahv-ch.info

weitere 11 Part`s diese Films sind anzusehen auf

http://www.ahv-ch.info/index.php?l=de&id=film&film=0

IFEG 6. Oktober 2006

In Uncategorized am Juni 4, 2009 um 6:23 pm

Bundesgesetz
über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung
von invaliden Personen

Link: www.admin.ch/ch/d/ff/2006/8385.pdf

Persönlich Notiz von Zusatzleistungsverordnung (ZLV) vom 5. März 2008

In Uncategorized am Juni 4, 2009 um 6:17 pm

B. Krankheits- und Behinderungskosten
Behinderte in
Tagesstrukturen
§ 14.
1
Kosten für Hilfe, Pflege und Betreuung von Behinderten
in Tagesheimen, Beschäftigungsstätten und ähnlichen Tagesstrukturen
werden vergütet, wenn
a. sich die behinderte Person mindestens zwei Stunden pro Tag dort
aufhält,
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5
b. die Tagesstruktur von einem öffentlichen oder gemeinnützigen
Träger betrieben wird und
c. die Entlöhnung für eine Beschäftigung der behinderten Person in
Geld höchstens Fr. 100 pro Monat beträgt.

D. Zuschüsse
Anspruch
§ 20.
1
Zuschüsse nach § 19 a ZLG werden an Personen aus-
gerichtet, welche die Anspruchsvoraussetzungen von Art. 4, 5 und 32
ELG sowie von § 13 ZLG erfüllen und deren tatsächlicher Aufenthalt
und zivilrechtlicher Wohnsitz sich im Kanton Zürich befinden.
2
Das Kantonale Sozialamt kann Weisungen über Ausnahmen und
zur Anrechenbarkeit von Kosten erlassen.
3
Bei Zuschüssen an invalide Personen nach Art. 7 des Bundes-
gesetzes über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von
invaliden Personen vom 6. Oktober 2006 (IFEG) sind die Karenzfris-
ten von Art. 5 ELG und § 13 ZLG betreffend die Wohnsitzdauer in der
Schweiz oder im Kanton Zürich und das Erfordernis des tatsächlichen
Aufenthalts im Kanton Zürich nicht anwendbar.

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